Zur Prüfung zugelassen ist, wer …

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxisnachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu denen im Rahmenplan genannten Aufgaben haben.

Die Rechtsverordnung legt die Inhalte und den Ablauf der Prüfung fest. Diese besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Teilprüfung.

100-92 Punkte          sehr gut

  91-81 Punkte          gut

  80-67 Punkte          befriedigend

  66-50 Punkte          ausreichend

  49-30 Punkte          mangelhaft

    29-0 Punkte          ungenügend

schriftliche Prüfung

Am ersten Prüfungstag werdet ihr sicherlich sehr nervös sein. Von daher plant genug Zeit ein, so dass ihr frühzeitig bei der zuständigen IHK eintrefft. Ihr dürft den Raum zwar noch nicht betreten, aber ihr könnt euch zumindest schon einmal mit der Umgebung vertraut machen und ggf. einen kurzen Blick in den Raum werfen. Lasst euch durch die Nervosität eurer Mitstreiter nicht anstecken und versucht Ruhe zu bewahren.

Für die Prüfung braucht ihr die schriftliche Einladung der IHK ebenso wie euren Personalausweis. Diese beiden Gegenstände werden zu Beginn der Prüfung von der Prüfungsaufsicht kontrolliert. Auf dem Einladungsschreiben der IHK findet ihr auch eure eigene Prüflingsnummer.

Jeder Tisch ist mit einer Prüflingsnummer, dem Prüfungsheft und einer Formelsammlung versehen. Anhand der Prüflingsnummer wisst ihr, wo euer Platz ist.

Die Formelsammlung entspricht der allgemeinen Formelsammlung der IHK. Eure eigene Formelsammlung dürft ihr nicht benutzen. 

Das Prüfungsheft gleicht einem Schulheft in DIN A4-Größe. Es ist genauso aufgebaut wie das Konzeptpapier (siehe Eintrag weiter unten). Auf dem Cover notiert ihr das Datum des Prüfungstages und ob es sich um die erste oder zweite schriftliche Teilprüfung handelt. Im inneren notiert ihr ebenfalls eure Prüflingsnummern. Für jede neue Aufgabe beginnt ihr mit einer neuen Seite.

Zu Beginn der Prüfung wird die Prüfungsaufsicht noch einmal die Anwesenheit und die Dokumente überprüfen. Gleichzeitig wird auf die zugelassenen Hilfsmittel hingewiesen.

Nachdem die Formalitäten geklärt wurden, verteilt die Prüfungsaufsicht die Prüfung, aber erst nachdem jeder die Prüfungsaufgaben vorliegen hat, wird gestartet. Ab da an hat ihr 300 Minuten Zeit für das Lösen der Aufgaben.

Die in der Prüfung gestellte Ausgangssituation ist an beiden Prüfungstagen gleich. Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen zum dargestellten Unternehmen.

Die beiden Teilprüfungen haben je eine separate betriebliche Situationsbeschreibung, auf die sich die Aufgabenstellungen des jeweiligen Prüfungstages beziehen. Auch sollte die Ausgangssituation während der Prüfung im Hinterkopf behalten werden. Sie kann ebenso wie die Situationsbeschreibungen gewisse Lösungsinhalte für die Aufgaben enthalten. Lest euch die Situationsbeschreibungen genau durch und unterstreicht ggf. relevante Informationen. So könnt ihr diese später schneller wiederfinden. Ihr könnt euch ebenfalls die wichtigsten Daten auf dem Konzeptpapier notieren. Bei mir wurde durch die Aufsicht allerdings genau Buch darüber geführt, wie viel Konzeptpapier jeder Prüfling erhalten hat. Und man musste für jedes Blatt einzeln die Aufsicht “anbetteln”. Das war etwas frustrierend, da ich immer wieder aus meinem Gedankenfluss gekommen bin. Aber jede IHK gestaltet die Abläufe für die Prüfung anders.

Achtet ebenfalls darauf, welche Hilfsmittel für die Prüfung zugelassen sind.

Die Verwendung von Tippex ist verboten. Auch die eigene Formelsammlung darf nicht benutzt werden. Für die Prüfung erhaltet ihr eine neue.

Es darf nur mit dokumentenechten Stiften wie Kugelschreiber oder Füllfederhalter geschrieben werden. Ebenfalls erlaubt sind Bleistift, Radiergummi, Lineal und ggf. Textmarker.

Natürlich dürft ihr euren eigenen Taschenrechner mitbringen. Macht euch vorher mit dessen Umgang vertraut und kontrolliert, ob er wirlich alle Funktionen enthält, die ihr für die Prüfung benötigt. Ich musste mir vorab einen neuen Taschenrechner besorgen. Mein alter, den ich auch fürs Abitur genutzt habe, hatte nicht alle benötigten Funktionen.

Auch die Gesetzestexte wie HGB, BGB und ArbG sind für die Prüfung zugelassen. Ihr könnt sie einzeln z.B. vom Beck Verlag besorgen. Es gibt aber auch eine Gesetzessammlung vom Verlag weConsult

Jede schriftliche Teilprüfung fließt mit 50% in die endgültige schriftliche Punktzahl mit ein. Pro Teilprüfung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden addiert und anschließend durch zwei geteilt, um die endgültige Punktzahl der schriftlichen Prüfung zu erhalten. 

Beide Teilprüfungen beinhalten alle vier Handlungsfelder. In den vorangegangenen Prüfungen war zu erkennen, dass sich die erste schriftliche Teilprüfung mit den Personalthemen und dem Ausbildungsbereich befasste. Im zweiten Teil lag der Schwerpunkt auf den Berechnungen. Grundsätzlich fließen von Jahr zu Jahr mehr Aufgaben zu den Berechnungen ein. Haben diese in den ersten Prüfungen nur 15-20% ausgemacht, so war es im Jahr 2019 bereits 30-35%.

Die Bearbeitungszeit beträgt für die Teilprüfungen je 300 Minuten, d.h. pro Punkt gibt es 3 Minuten. Allerdings sollten hier noch das Lesen und die Nachkontrolle abgezogen werden. Somit kommt ihr eher auf 2,5 Minuten Bearbeitungszeit pro Punkt.

Lest euch zuerst den gesamten Aufgabenbogen mit allen Fragen durch. Dadurch erhaltet ihr einen Überblick über die gesamte Prüfung und ihr könnt festlegen, mit welchen Aufgaben ihr starten wollt. Am besten fangt ihr mit den Aufgaben an, die euch leichter fallen. So habt ihr gleich Erfolgserlebnisse und geratet weniger unter Zeitdruck.

Achtet auch auf die zu erreichende Punktzahl. Je niedriger die Punktzahl, umso weniger Antwort wird erwartet. Verzettelt euch also nicht mit Ausschweifungen bei Aufgaben, die wenig bepunktet werden. Legt euer Augenmerk eher auf Aufgaben, bei denen man eine hohe Punktzahl erreichen kann.

Achtet zusätzlich, auf Aufgaben, bei denen eine genaue Anzahl an Antworten angegeben werden soll. Wird z.B. nach “fünf Möglichkeiten” gefragt, zählen die Prüfer wirklich nur eure ersten 5 Möglichkeiten. Alle weiteren werden nicht betrachtet, auch wenn diese ggf. besser zur Antwort passen würden. Von daher macht euch vorher Notizen auf eurem Konzeptpapier. So könnt ihr in der Reinschrift noch einmal genau überlegen, welche Lösungen endgültig ins Prüfungsheft kommen soll. Und ihr vergeudet nicht unnötig Zeit für unnötigen Schreibkram.

Lest euch die Aufgaben ganz genau durch. Jedes Wort hat dort seine Bedeutung. Häufig werden die Wörter “beschreiben” und “erläutern” verwendet. Beachtet bei beiden Wörtern die genaue Bedeutung:

Bei “beschreiben” müsst ihr die Problematik oder die Problemlösung in ganzen Sätzen ausführen. Ihr braucht sie aber nicht weiter begründen oder erläutern.

Bei “erläutern” werden allerdings Begründungen von euch verlangt. Ihr beschreibt hier also die Problematik oder eine Problemlösung und zusätzlich begründet ihr, warum bzw. wie ihr zu diesem Ergebnis gekommen seid. Eure Begründung fließt an dieser Stelle mit in die Punktebewertung ein.

Das Konzeptpapier ist ein spezielles Papier, das direkt von der zuständigen IHK ausgeteilt wird. Bevor ihr startet, schreibt am besten gleich eure Prüflingsnummer auf die Seiten, so dass die Blätter entsprechend zugeordnet werden können. Der rechte Rand ist für Anmerkungen der Korrektoren gedacht und sollte nicht beschrieben werden. 

Das Konzeptpapier ist für Notizen gedacht, bevor ihr eure Antworten in das Prüfungsheft (ähnlich einem DIN A4-Schulheft) schreibt. Allerdings habt ihr auch die Möglichkeit, z.B. aus Zeitmangel, Seiten des Konzeptpapieres in die Wertung der Prüfung mit einzubeziehen. 

Am oberen Rand des Papieres müsst ihr vor der endgültigen Abgabe ein entsprechendes Kreuz setzen, ob es sich bei dem losen Papier “nur” um das Konzeptpapier handelt oder ob es für die Bewertung der Prüfung zugelassen werden soll. Macht ihr kein entsprechendes Kreuz, wird grundsätzlich nicht bewertet.

Verwendet pro Aufgabe ein eigenes Konzeptpapier. Die Unteraufgaben müssen nicht jeweils separat auf ein Blatt geschrieben, sie sind ja Bestandteil der Aufgabe. Und verwechselt nicht die Bedeutung von Blatt und Seite. Verwendet pro Aufgabe wirklich ein Blatt, d.h. 2 Seiten. Schreibt nicht auf der Vorderseite Lösungen zu der einen Aufgabe und auf der Rückseite Lösungen zu einer anderen Aufgabe. Es kann gut sein, dass die Prüfer gar nicht mehr auf die Rückseite achten, wenn alle Antworten bereits auf der Vorderseite stehen. Denn: auch die Prüfer kennen die Regel “ein Blatt pro Aufgabe!”

mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung setzt sich aus einer Präsentation und einem anschließenden situationsbezogenen Fachgespräch zusammen.

Spätestens am zweiten Tag eurer schriftlichen Prüfung müsst ihr das Thema bei eurer IHK einreichen. Hierfür erhaltet ihr einen entsprechenden Vordruck. Der erste Themenbereich mit der Ausbildereignungsprüfung ist bereits vorgegeben. Für den zweiten Themenbereich entscheidet ihr euch für einen Bereich aus einem der vier Handlungsfelder des FBUP. Schaut, welches Thema euch am ehesten liegt oder in welchem ihr bereits gute Erfahrungen gemacht habt. Dieses Thema stellt ihr dann unter Einbeziehung von Auszubildenden aus Sicht des Ausbilders dar. Für die Präsentation sind 10 Minuten angesetzt, in denen ihr die Situation möglichst praxisnah darstellen solltet.

Erstellt am besten eine PowerPoint-Präsentation aus 9-12 Seiten exklusive Deckblatt, Nachweisen und Danksagung. Die meisten IHKs verfügen über entsprechende Beamer zur Präsentation. Zusätzlich könnt ihr noch Whiteboard, Metaplan-Wand oder Flipchart mit einbeziehen. Teilweise stehen auch Overheadprojektoren zur Verfügung. Macht euch bereits vorher mit den Medien vertraut, so dass ihr sicher mit diesen umgehen könnt. Ihr werdet während der Prüfung wahrscheinlich aufgeregt genug sein, so dass ihr euch so wenig Stolpersteine wie möglich schafften solltet. Ihr könnt ebenfalls mit einem Powerpointer arbeiten. Dieser kann euch hervorragend unterstützen, wenn ihr mehrere Medien im Einsatz habt. Macht euch aber auch hier unbedingt mit dem Umgang vertraut.

Im Anschluss an die Präsentation erfolgt dann das 40-minütige Fachgespräch. Die Prüfer werden entsprechend eurer beiden Themen euer Wissen prüfen. Dabei könnte es sein, dass der Ausschuss sehr genau euer vertieftes Wissen prüft. Oft schließen sich Fragen an, die euer Gebiet nur am Rande streifen. Macht euch also vorab genaue Gedanken darüber, welche Problematiken die Prüfer ansprechen könnten und bereitet euch entsprechend vor. Wenn ihr geschickt seid, erarbeitet in eurer Präsentation bereits einige “Fallen”, in die die Prüfer treten können. Führt gewisse Bereiche nicht zu sehr aus, so dass der Ausschuss daraufhin nachfragen kann. So habt ihr es mehr oder weniger in der Hand, in welche Richtung ihr das Prüfungsteam lenken wollt.

Neben der eigentlichen Präsentation und dem geführten Fachgespräch wird zusätzlich euer Ausdrucksverhalten, euer Auftreten aber auch der Medieneinsatz sowie dessen Umgang beurteilt. Am besten übt ihr vorab vor Freunden und Familie eure Präsentation und holt euch durch sie sinnvolles Feedback. Dann klappt es auch mit der Prüfung.

Da ich vermehrt Anfragen bezüglich des Präsentationsaufbau zur mündlichen Prüfung erhalten habe, stelle ich euch meine als Anschauungsbeispiel zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um die Handreichung für die Prüfer, die sich von der eigentlichen Präsentation durch zusätzliches Anschauungsmaterial unterscheidet.

Grundsätzlich sollte die Präsentation nicht mehr als 9-12 Seiten + Deckblatt umfassen. Bei meiner IHK lag der Augenmerk auf die Einbindung der Auszubildenden in das Gesamtgeschehen. Zusätzlich wurde uns angeraten, etwas mehr Farbe in Spiel zu bringen, damit es für die Prüfer nicht zu eintönig wird. Das hängt aber wirklich von der jeweiligen IHK ab. Bislang konnte ich noch keinen roten Faden bei den Abläufen der mündlichen Prüfungen entdecken. Einige IHKs lassen die Ausbildereignung weitestgehend außen vor, andere wiederum legen ihr Hauptaugenmerk darauf. Auch die Anforderungen an den Aufbau unterscheiden sich sehr, so dass meine Präsentation wirklich nur als Beispiel dienen soll. Informiert euch am besten, wie genau eure zuständige Stelle es haben möchte. Dann sollte nichts mehr schief gehen.